Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde durch die Rechtsverordnung vom 26. November 2008 (BGBl I 2008, S. 2332) in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 18 Monate verlängert.

Hauptzweck des von den Arbeitsagenturen gewährten Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten.

Die Voraussetzungen und der Umfang dieser Leistung sind den §§ 169 ff. Sozialgesetzbuch 3. Buch - Arbeitsförderung (kurz SGB III) zu entnehmen.

Weitere Änderungen beim Kurzarbeitergeld werden sich durch das von der Bundesregierung beschlossene  Konjunkturpaket II ergeben. 

Link zum Gesetzestext:

Sozialgesetzbuch 3. Buch - Arbeitsförderung (SGB III) 

Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 26. November 2008

Weiterführende Links:

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

Kampagne "Einsatz für Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Januar 2009