Beitragssatz in gesetzlicher Rentenversicherung im Jahr 2014 weiterhin 18,9 Prozent

Der Rentenbeitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 18,9 Prozent. Das Beitragssatzgesetz 2014 stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher, so die Gesetzesbegründung.

Aufgrund der aktuellen finanziellen  Entwicklung der Rentenversicherung hätte der Beitragssatz nach bisherigem Recht angepasst werden müssen, da die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung das Anderthalbfache der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat überstiegen haben. Eine Senkung des Beitrags auf 18,3 Prozent wäre nach bisherigem Recht erforderlich gewesen. Da mit dem Beitragssatzgesetz 2014 die Beitragssätze auf dem bisherigen Stand eingefroren sind, ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen, die u.a. in die Finanzierung der Leistungen des geplanten Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) einfließen sollen.

 Links zum Gesetzestext:

 Beitragssatzgesetz 2014

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