
31. März 2014 - Stichtag für die Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2013
Bis zum 31. März 2014 besteht für Selbstständige noch die Möglichkeit zur Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge für das Kalenderjahr 2013. Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin nicht versäumen. Dies ist jedoch nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Darüber hinaus erhöhen die gezahlten Beiträge auch die Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrenten.
Insbesondere Handwerkerinnen und Handwerker, die zu diesem Personenkreis gehören, und für das Kalenderjahr 2013 noch keine Beitragsbescheinigung von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, sollten daher unverzüglich überprüfen, ob alle Monate im Jahr 2013 mit Rentenzahlungen belegt sind, um Nachteile zu vermeiden.
Für die "Nachzahlung" von Beiträgen für das Kalenderjahr 2013 sind Beiträge zwischen 85,05 Euro (Mindestbetrag) und 1.096,20 Euro (Höchstbetrag) je Monat zulässig. Die Zahlung muss bis zum 31. März das Konto des Beitragszahlers belastet haben, damit diese für das Kalenderjahr 2013 berücksichtigt werden kann.
Weiterführende Links
Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur freiwilligen Rentenversicherung