GEMA erhält Inkassoauftrag der VG Media
Seit Beginn des Jahres 2015 informiert die GEMA ihre Kunden über einen Inkassoauftrag der VG Media und einen künftigen Vergütungszuschlag in Höhe von 15 bzw. 25%.
Das geistige Eigentum ist geschützt. Wer fremdes geistiges Eigentum nutzt, hat nach dem Urhebergesetz eine angemessene Vergütung zu entrichten. Während die GEMA in Deutschland die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern vertritt, nimmt die VG Media die Rechte von deutschen und internationalen privaten Medienunternehmen als zuständige Verwertungsgesellschaft wahr.
Mit dem kürzlich erteilten Inkassoauftrags ist die GEMA berechtigt, nun auch die Gebühren für die Verwertung der Rechte von der VG Media vertretenen privaten Medienunternehmen einzuziehen. Zu beachten ist jedoch, dass der von der GEMA dafür angekündigte Vergütungszuschlag nur dann anfällt, wenn ein Kunde das Angebot der von der VG Media vertretenen Medienunternehmen tatsächlich in Anspruch nimmt; spielt ein Kunde dagegen nur öffentlich-rechtliche Sender ab, entfällt der Vergütungszuschlag.
Tipp:
Kunden, die keine von der VG Media vertretenen Sender nutzen, sollten dies der GEMA melden, da diese pauschal davon ausgeht, das ein Kunde auch private Sender abspielt und dementsprechend den Vergütungszuschlag automatisch verlangt. Eine Aufstellung der von der VG Media vertretenen privaten Medienunternehmen finden Sie im Internet unter vg-media.de.
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-489
Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208