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Bundesratsinitiative zur Meisterpflicht

„Es ist zu begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen startet. Es muss versucht werden, den Fehler der Bundesregierung von 2004 zu korrigieren“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

 Der Meisterbrief steht für hochwertige Ausbildungsleistung und für Erfolg am Markt. Er bürgt für höchste Qualität in der Arbeitsausführung und ist damit auch ein Gütesiegel für Verbraucher. Der Meisterbrief ist zudem unverzichtbar für eine fundierte und moderne Berufsausbildung, die beste Zukunftschancen bietet. Viele junge Leute wollen studieren, weil sie sich dadurch bessere Chancen auf einen Job versprechen. Das Gegenteil ist aber oft der Fall: Immer mehr Studiengänge bereiten nicht zielgerichtet auf einen Beruf vor. Das ist bei einer Berufsausbildung mit bundesweit einheitlichen Ausbildungsordnungen anders. Berufliche Bildung und praktische Arbeit muss deshalb wieder mehr wertgeschätzt werden.

Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde gegen den Widerstand des Handwerks die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Seitdem benötigen z.B. Raumausstatter oder Fliesenleger keinen Meistertitel mehr, um sich selbstständig zu machen. Hinzu kommt, dass zum Nachteil der Verbraucher nicht einmal auf die Einführung einer Mindestqualifikation in Form des Gesellenbriefs geachtet wurde. In der Folge explodierten die Betriebszahlen in verschiedenen Berufen regelrecht, ohne dass zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und Auszubildende eingestellt wurden.

Die Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen ist deshalb zu begrüßen.

Im Folgenden der Bundesratsantrag im Wortlaut

Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken (Bundesratsdrucksache 464/18)

Der Bundesrat möge beschließen:

1. Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Sie geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief – die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle – kommt somit dem Verbraucherschutz, der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen und der betrieblichen Leistungsfähigkeit zugute. Darüber hinaus trägt er maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

2. In den nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle zum 01.01.2004 zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) ist teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung festzustellen. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden Fachkräftemangels betrachtet der Bundesrat diese Entwicklungen mit Sorge. Er hält es daher für erforderlich, die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes für einzelne zulassungsfreie Handwerke einzuleiten. Dabei sollten vor allem folgende Aspekte im Vordergrund stehen:

  • Sicherung der Qualität der handwerklichen Arbeiten sowie der Schutz der Verbraucher,
  • Sicherung der Ausbildung,
  • Nachhaltigkeit der Betriebsgründungen und der Erhalt der betrieblichen Leistungsfähigkeit.

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks, den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wiedereinzuführen, bei denen dies geboten und rechtlich möglich ist. 

Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de

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