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Bayerisches Friseurhandwerk: Entgelt-Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt

Der Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk wurde am 7. Juni 2016 durch den Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) rückwirkend zum 1. November 2015 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarif-Entgelte gelten rückwirkend ab 1. Mai 2016.

Für Gesellen beträgt der tarifliche Einstiegslohn 8,83 Euro brutto pro Stunde. Der Lohn für erste Kräfte (Ecklohn) beträgt 12,08 Euro brutto pro Stunde. Für angestellte Betriebsleiter und Ausbilder sieht der Tarifvertrag einen Bruttostundenlohn ab 13,83 Euro vor.

Mit einer sog. Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen hiesigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Tarifvertrag ist auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Innungen/Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind.

Betriebe, die nicht Mitglied einer Friseurinnung sind, können den Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk kostenpflichtig beim Landesinnungsverband für das bayerische Friseurhandwerk bestellen.

Links zum Gesetzestext

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk (Bundesanzeiger vom 02.08.2016)

 Ansprechpartner

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de

 

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de