LKW-Maut bereits ab 3,5 Tonnen tzGmLKW-Maut ab 1. Juli 2024 mit weitreichenden Ausnahmen für das Handwerk
Wichtige Hinweise zur Mautänderung vom 1. Dezember 2023 und ab Mitte 2024: Was Handwerksbetriebe nach der Ausweitung der Mautpflicht auf Lastkraftwagen zwischen 3,5 und 7,5 t tzGm beachten müssen.
Ab 1. Juli 2024 wird die auf Bundesstraßen und Autobahnen geltende Mautpflicht auf Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausgeweitet. Vorher galt die Mautpflicht ab dem 1. Januar 2024 nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Hinweis:
Bereits seit dem 1. Januar 2024 entscheidet die sogenannte technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Zugfahrzeugs und nicht des gesamten Gespanns darüber, ob Maut fällig wird; das heißt Zugfahrzeuge unter 3,5 Tonnen lösen keine Mautpflicht aus, auch wenn das gesamte Gespann mit dem Anhänger weit über 3,5 Tonnen liegt.
Handwerkerausnahme befreit eine Mehrheit der Handwerksbetriebe und ihre Fahrten
Für das Handwerk gibt es dabei weitreichende Ausnahmen, die wir für Sie und Ihren Betrieb kompakt zusammengefasst haben.
Unter welchen Voraussetzungen gelten diese Ausnahmen?
Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
- Eintragung in die Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz (entspricht Liste A und B der Handwerksrolle) und Zulassung des Fahrzeugs auf den Handwerksbetrieb
- Unterscheidung von zwei Ausnahmetatbeständen
Die Normen der Tachographenpflicht und der Berufskraftfaherqualifikation sind dabei weiterhin zu beachten.
Wie kann der Handwerksbetrieb vermeiden, regelmäßig von Toll Collect Anfragen zur Überprüfung vermeintlich mautpflichtiger Fahrten zu bekommen?
Der Betrieb selbst sollte bei Toll Collect registriert sein bzw. möglichst zügig registriert werden. Im Kundenportal von Toll Collect können die einzelnen Fahrzeuge, die von der Mautpflicht befreit sind, online angemeldet und die entsprechenden Fahrzeugdaten erfasst werden.
Im Portal sind u.a. Name, Adresse und Gewerk des Betriebes anzugeben sowie die Kennzeichen der Fahrzeuge. Handwerkerkarte oder Gewerbeanmeldung sowie Fahrzeugpapiere sind als Scans hochzuladen.
Hinweis:
Toll Collect stellt bei gemischten Fahren auf den Schwerpunkt der Fahrt ab. Die Installation eines Fahzeuggeräts, einem On-Board-Unit( = OBU) ist daher in aller Regel nicht notwendig, wenn es sich in erster Linie um handwerksbezogene Fahrten handelt und der nichthandwerkliche Teil der Fahrt deutlich untergeordnet ist .