Der Urlaubsrechner erleichtert das Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages
Beim Online-Berufsausbildungsvertrag ist der Urlaub seit einiger Zeit für das jeweilige Kalenderjahr konkret, d.h., beispielsweise im Ein- und Austrittsjahr gegebenenfalls anteilig einzutragen. Um beim Ausfüllen dieses Online-Vertrages zu unterstützen, gibt es seit Ende März 2023 einen sogenannten Urlaubsrechner.
Beim Urlaubsrechner handelt es sich um eine in das Formular des Online-Berufsausbildungsvertrages integrierte Berechnungshilfe für häufig auftretende Fallgestaltungen. Beispielsweise kann der anteilige Urlaub im Ein- und Austrittsjahr ermittelt oder der Urlaub von einer Sechstagewoche in eine Fünftagewoche umgerechnet werden. Konkret berechnen lässt sich
- der gesetzliche Urlaub für jugendliche und erwachsene Lehrlinge inkl. Schwerbehinderter
- ein darüberhinausgehender vertraglich einheitlich für alle Ausbildungsjahre zugesagter Urlaub, der sich wie der gesetzliche Urlaub errechnet und
- der tarifliche Urlaub im Bauhauptgewerbe, soweit er gewerblich Auszubildende betrifft.
Die Berechnungsergebnisse werden in den Lehrvertrag online übernommen, können dort aber - sofern gewünscht - noch individuell geändert werden.
Eine Berechnung von Urlaub nach individuellen Klauseln und nach den vielen weiteren Tarifverträgen mit ihren unterschiedlichen Berechnungsmodi ist aktuell nicht leistbar. Auch können nicht alle betrieblichen Situationen berücksichtigt und eine für jeden denkbaren Fall richtige Berechnung gewährleistet werden. Die Teams der Lehrlingsrolle und der Ausbildungsberatung stehen jedoch weiterhin für die individuelle Klärung aller Urlaubsfragen zur Verfügung, vgl. im Übrigen auch Merkblatt der Handwerkskammer für München und Oberbayern zum Urlaub.
Damit alles funktioniert, müssen beim Online-Berufsausbildungsvertrag folgende Angaben gemacht werden:
- Geburtsdatum der / des Auszubildenden
- Ausbildungsberuf bzw. Dauer der Ausbildung und
- Beginn der Ausbildung
Im Online-Berufsausbildungsvertrag sollte außerdem die Auswahl von Arbeits- oder Werktagen getroffen sein.