Neue Pflichten für BetriebeInformationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Neue Pflichten für Betriebe ab dem 1. Februar 2017
Neue Pflichten für Betriebe ab dem 1. Februar 2017
Die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle der Handwerkskammer mit ihren 18 Außenstellen hat sich zu einem wesentlichen Bestandteil der handwerklichen Gewerbeförderung entwickelt. Die Betriebsberater helfen Existenzgründern und Inhabern von bestehenden Betrieben bei der Lösung ihrer betriebswirtschaftlichen Probleme.
Die wichtigsten Unterlagen für Ihre Dienstleistungserbringung im Ausland, Tipps für Warenlieferungen im europäischen Binnenmarkt und für Geschäfte mit Drittländern.
Infos über wichtige Neuerungen zum Thema Recht
Sachbearbeitung Handwerksrolle: Frontoffice Telefon 089 5119-175 Sachbearbeitung Handwerksrolle: Frontoffice Telefon 089 5119-175
Im Umweltbereich existieren heute eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen von denen auch der Handwerksbetrieb betroffen sein kann.