Betriebe können einen Zuschuss erhalten, wenn sie förderfähige Jugendliche ausbildenFörderprogramm "Fit for Work"
Finanzielle Förderung für Ausbildungsbetriebe
Um die berufliche Bildung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern, fördert die Bayerische Staatsregierung ausbildende Betriebe mit dem Programm "Fit for Work". Dieses Förderprogramm wendet sich an Ausbildungsbetriebe, die auch leistungsschwächeren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen wollen.
Fit for Work – Chance Ausbildung
Betriebe können einen Zuschuss erhalten, wenn sie förderfähige Jugendliche ausbilden. Dazu zählen beispielsweise
- Neu: Jugendliche, die im Jahr 2021 eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule mit höchstens qualifizierendem Abschluss einer Mittelschule verlassen und frühestens ab dem 01.08.2021 und spätestens am 31.12.2021 einen Ausbildungsvertrag abschließen. Maßgebend ist das Unterschriftsdatum des Ausbildungsvertrages,
- Jugendliche ohne Schulabschluss oder aus Praxisklassen,
- Altbewerber mit höchstens erfolgreichem Abschluss der Mittelschule,
- Jugendliche mit Anspruch auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA),
- Teilzeitauszubildende.
Förderfähig sind deutsche Jugendliche sowie Jugendliche, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und Jugendliche aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis.
Antrag, Fristen, Informationen
Anträge müssen elektronisch gestellt und postalisch nachgesendet werden, dabei sind Fristen zu beachten. Weitere Informationen zu „Fit for Work – Chance Ausbildung“ gibt es hier.
Für eine persönliche Beratung steht das Zentrum Bayern, Familie und Soziales unter der Telefonnummer 0921 605-3388 (vormittags) zur Vefügung.