Mozart Österreich Austria Euro Geld Münze
Markus Mainka / Fotolia.com

Fördermöglichkeiten

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)

Sie haben Ihre Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen, und planen nun die nächste Etappe, z.B. den selbstständigen Handwerksmeister oder Betriebswirt (HwO)? Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt es einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung!

Wenn Sie an einer Maßnahme zur beruflichen Aufstiegsfortbildung  (oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses) teilnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss  zu den Lebenshaltungskosten. Im Klartext: Sie machen in Voll- oder Teilzeit eine Weiterbildung oder sogar den Meistertitel, dann erhalten Sie ein Darlehen oder sogar einen Zuschuss, um den möglichen Verdienstausfall zeitweilig auszugleichen oder um die Lehrgangs- und Prüfungskosten zumindest teilweise abzudecken.

Zur Beantragung des Meister-BAföGs wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, Kreisverwaltungsreferate). Auf der Webseite meister-bafoeg.info finden Sie alle Informationen zu Förderungsumfang, Voraussetzungen und Ansprechpartnern.

 



Begabtenförderung

Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen bei der beruflichen Weiterqualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung mit 87 Punkten oder besser.



Wer kann gefördert werden?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf oder mit fachübergreifenden Weiterbildungen entwickeln wollen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Bewerbung erfüllen: 

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
  • Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst oder eine vorherige Ausbildung) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: 

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden und/oder
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht (z.B. Landessieg bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk) oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachwirt,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten inkl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten (Übernachtungskosten, Tagegeld)
  • Notwendige Arbeitsmittel


Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium läuft über drei Kalenderjahre hinweg (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, der jedoch Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 EUR nicht schmälert.

Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.



Wo und wie kann ich mich bewerben?

Wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer, bei der Ihr Lehrvertrag registriert war.

Weiterbildungsstipendium



Bildungsprämie

Bis zu 500 Euro Zuschuss für Kurse

Die Anforderungen im Berufsleben sind hoch: Die erforderliche  Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zählt mittlerweile zu den Kernanforderungen der gesamten Arbeitswelt. Ob bei einer Rückkehr aus der Elternzeit, bei einem Jobwechsel oder sogar Branchenwechsel: Wir wollen bzw. müssen fachlich und thematisch "am Ball" bleiben, uns individuell aus- und weiterbilden. Da nicht jeder Arbeitnehmer eine Weiterbildung aus der eigenen Tasche bezahlen kann, gibt es die sogenannte Bildungsprämie.

Auf der Internetseite bildungspraemie.info finden Sie alle Förderkriterien, Zielgruppen und Besonderheiten zur Bildungsprämie. Beantwortet werden hier auch die häufigsten Fragen.

Die Bildungsprämie im Kurzporträt

Mit 50 Prozent der Kursgebühr (maximal 500 Euro) gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa dem Energieberater.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800 2623-000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer Förderberatungsstelle.

Wer erhält die Bildungsprämie?

  • Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf den Betrag von 1.000 Euro nicht übersteigen (Maßstab ist der Rechnungspreis).
  • Zur Zielgruppe gehören Personen ab 25 Jahren.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als 20.000 Euro betragen.
  • Bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 40.000 Euro nicht überschritten werden.
  • Der Antragsteller ist in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit einschließlich Berufsrückkehrer.
  • Der Antragsteller ist selbstständig. Das oben genannte zu versteuernde Jahreseinkommen wird nicht überschritten.

Ihr Weg zur Bildungsprämie

Ein obligatorisches Beratungsgespräch können Sie in einer der bald 600  Förderberatungsstellen  vereinbaren, um dann mit dem sogenannten  Prämiengutschein beim Kursanbieter Ihrer Wahl eine Weiterbildung zu machen (Wichtig: Alle erforderlichen Unterlagen mitbringen!) 

Sie haben Fragen  zum Ablauf, zu den Förderbedingungen der Bildungsprämie und zu den Kursen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch rund um die Bildungsprämie im Bildungszentrum in Ihrer Nähe. Wir sind gerne für Sie da!





Bildungsgutschein

Gerade für gering qualifizierte Arbeitnehmer ist das Risiko besonders hoch, arbeitslos zu werden oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben wegen mangelnder Qualifikation nicht zu schaffen. Aber auch für alle anderen Personen gilt: Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen eine teils sehr hohe Förderung samt Zuschüssen, wenn Sie fehlende Berufsabschlüsse oder Fachkenntnisse nachholen.

Weiterbildung = Ticket zum Job?

Ein persönlicher Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler in der Arbeitsagentur ist Pflicht, denn nur so erhalten Sie den Gutschein und können einen (gemäß Gutschein) Kurs Ihrer Wahl belegen. Fragen und suchen Sie selbst nach speziellen Programmen und Förderungen – es lohnt sich. Eine erste Übersicht für förderungsfähige Kurse mit dem Bildungsgutschein bei uns in den Bildungszentren haben wir für Sie zusammengestellt.

WeGebAU: Weiterbildung für gering qualifizierte Arbeitnehmer

Mit den Angeboten des Programms „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“, kurz WeGebAU, werden insbesondere die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern) bei der beruflichen Qualifizierung intensiv finanziell gefördert.

Wir beraten Sie gerne.

Individuell, gut beraten, vor Ort: Weiterbildung in unseren Bildungszentren 

Die Bildungszentren der Handwerkskammern in Bayern unterstützen Sie bei Ihrer Fortbildung mit einem breiten Angebot an zertifizierten Kursen aus den Bereichen EDV, Technik, Energie, Betriebswirtschaft und Büroorganisation.

Gerne sprechen wir mit Ihnen gemeinsam über Möglichkeiten zur Förderung und Kurssuche - ob mit oder ohne Bildungsgutschein. 

Allgemeine Informationen erhalten Sie auchg bei der Agentur für Arbeit.





Meisterbonus

Meisterlicher Fleiß wird belohnt: Als erfolgreicher Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss in Bayern erhalten Sie den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 2.000 Euro.

Voraussetzungen und besondere Kriterien, u.a. zum Mehrfachförderung, finden Sie in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013

Bitte beachten Sie dazu folgende Kriterien:

  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern.
  • Ihre Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein;
    von dieser muss auch das Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Der Meisterbonus wird durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern ausbezahlt.
  • Mehrfachauszahlung möglich
  • Die Förderung erfolgt ohne Ihren Antrag, sondern wird von uns automatisch ermittelt

Unter stmwi.bayern.de finden Sie umfassende Informationen zum Meisterbonus. Wir beraten Sie dazu gerne!





Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds ESF

Für die berufsbegleitende Weiterbildung werden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds ESF für Arbeitnehmer und Selbständige von uns beantragt. Bitte erkundigen Sie sich bei uns nach den Voraussetzungen und der voraussichtlichen Höhe der Förderung. (ab 9 Teilnehmer)

ESF Logo