EU-Konsultationen

Was ist eine EU-Konsultation?

Das Durchführen von Online-Konsultationen ist ein Anhörungsverfahren der Europäischen Union, um eine transparente und repräsentative Entscheidungsfindung über gesetzgeberische Initiativen zu erreichen und möglichst frühzeitig die interessierte Öffentlichkeit durch Umfragen  in die Vorhaben der Europäischen Union einzubeziehen.

Findet sich dafür auch eine Rechtsgrundlage?

Dieses Vorgehen ist in Artikel 11 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgeschrieben. Hier heißt es:
(1) Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen. (…)
(3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch. (…)

Ich möchte meine Meinung sagen und an einer Konsultation teilnehmen! Wie geht das?

Wenn Sie sich an EU-Konsultationen beteiligen möchten, finden Sie hier eine Auswahl aktuellen Befragungen der EU-Kommission.

Gibt es auch Beiträge des Bayerischen Handwerks?

Der Bayerische Handwerkstag beteiligt sich im Interesse des Handwerks regelmäßig am Verfahren und hat bereits mehrere Beiträge zu verschiedenen Themenbereichen bei der EU-Kommission eingereicht.

Die Beiträge können hier eingesehen werden.

Ansprechpartner

Katharina Rackl

Referentin Europapolitik

Telefon 089 5119-183

katharina.rackl--at--hwk-muenchen.de