Ausgabe 49/2006 von Donnerstag, 14. Dezember 2006

Handwerk feiert neue Meister
Bei der Meisterfeier der Handwerkskammer für München und Oberbayern gratulierte Präsident Heinrich Traublinger, MdL, rund 1.600 frischgebackenen Meisterinnen und Meistern zur bestandenen Prüfung. Der Meisterbrief sei, so Traublinger, ein bewährtes und respektiertes Qualitätssiegel sowie ein hervorragender Qualifikationsnachweis. Gerade im zunehmend schärfer werdenden Wettbewerb sei die Meisterfortbildung deshalb nicht nur die unverzichtbare Basis einer meisterlichen Arbeit, sondern auch ein wertvolles Marketinginstrument. Traublinger rief die jungen Handwerkerinnen und Handwerker zum ehrenamtlichen Engagement in den Handwerksorganisationen und in der Politik auf, denn je stärker sich das Handwerk selbst für seine Sache einsetze, desto mehr könne es erreichen.

Die Rede von Präsident Traublinger, MdL, zur Meisterfeier finden Sie unter hwk-muenchen.de.
Handwerkerstrom 2007
Die Partnerschaft zwischen der Handwerkskammer für München und Oberbayern und E.ON Bayern wird im Jahr 2007 weitergeführt. Die aktuellen Konditionen sowie eine Beitrittserklärung finden Sie im Internetangebot der Handwerkskammer für München und Oberbayern unter hwk-muenchen.de/handwerkerstrom.
Wettbewerb: Großer Preis des Mittelstandes 2007
Die Oskar-Patzelt-Stiftung vergibt in Zusammenarbeit unter anderem mit den Handwerkskammern den "Großen Preis des Mittelstandes 2007". Unter dem Motto "Gesunder Mittelstand - Starke Wirtschaft - Mehr Arbeitsplätze" werden Unternehmen gesucht, die durch unternehmerische Tugenden und Engagement hervorstechen. Bewertet werden beispielsweise die Kriterien Gesamtentwicklung des Unternehmens, regionales Engagement, Service und Marketing. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2007. Mehr Informationen zu diesem Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen unter oppt.de.
ZDH-Newsletter
Aktuelle Informationen rund um das Handwerk finden Sie auch im Newsletter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unter zdh.de.
Autodesk Revit: CAD für die Bautechnik
Dem erfolgreichen Grundlagenkurs zu Autodesk Revit folgt am 18. und 19. Dezember 2006 ein Aufbaukurs. Inhalt sind unter anderem die Detailierung in der Bauplanung und Planausgabe, Beschriftung, Projektfamilien und die fotorealistische Ausgabe von Entwürfen. Interessiert?
 
Nähere Informationen und Anmeldung erhalten Sie im Bildungszentrum Rosenheim oder unter hwk-muenchen.de/rosenheim.
Erstattung von Weiterbildungskosten für Unternehmer
Im Rahmen des Projektes "Wegebau" der Bundesagentur für Arbeit werden seit 2006 Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten gefördert, die ihre älteren oder ungelernten Mitarbeiter beruflich weiterqualifizieren. Das Bildungszentrum Weilheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Ihren Mitarbeitern innerhalb des Projektes unter anderem die Möglichkeit einer Weiterbildung zur/zum Bürokauffrau/mann ab 12. Januar 2007 an.

Nähere Informationen erhalten Sie im Infoflyer, bei Ihrer regionalen Arbeitsagentur oder bei Stefan Biesenberger.
1. Weilheimer Energieberaterinfotag
Das Weilheimer Energieberaterforum lädt am Samstag, 27. Januar 2007, ins Bildungszentrum Weilheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern zum ersten Energieberaterinfotag ein. Alle Energieberater/innen oder die, die es werden möchten, sind herzlich eingeladen. Nach dem Grußwort des Schirmherrn Landrat Luitpold Braun erhalten Sie von regionalen Institutionen, Vereinen und Initiativen alle wichtigen Informationen zum Thema Energieberatung. Am Nachmittag erfolgt ein Wissenstransfer durch verschiedene Anbieter und Hersteller von technischer Ausstattung für den/die Energieberater/in.
 
Nähere Informationen sowie Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Bildungszentrum Weilheim.
Winterfest im Bildungszentrum Traunstein
Es ist Zeit, über das Vergangene zu sprechen und sich auf Neues zu freuen.  
Aus diesem Grund lädt das Bildungszentrum Traunstein der Handwerkskammer für München und Oberbayern am Dienstag, 19. Dezember 2006, ab 19 Uhr herzlich zum Winterfest ein. Lassen Sie sich mit vorweihnachtlichen Speisen und Getränken zu günstigen Preisen verwöhnen und nutzen Sie den Abend, um mit Kursteilnehmern, Dozenten, Ausbildern, Bildungsfachleuten und Freunden zu plaudern. Der Eintritt ist natürlich frei!
 
Auf Ihre Anmeldung freut sich das Bildungszentrum Traunstein!
Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) mit sofortiger Wirkung geändert. Die neuen Regelungen betreffen die § 20a AO, Steuern vom Einkommen auf Bauleistungen, und § 21 AO, Umsatzsteuer, sowie § 27 AO, Zuständigkeitsvereinbarung. Das Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2006 finden Sie unter bundesfinanzministerium.de. Die Abgabenordnung können Sie im Internet unter gesetze-im-internet.de nachlesen.
Zolltarif: Antragsformular für Auskunft
Ab sofort muss für eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke ein neues Antragsformular verwendet werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu ein Schreiben veröffentlicht. Bestimmte Gegenstände unterliegen bei Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlichem Erwerb einem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Über diesen kann im Zweifelsfall bei der zuständigen zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt eine unverbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden.

Das Schreiben des BMF vom 23. Oktober 2006 sowie das Antragsformular finden Sie unter bundesfinanzministerium.de. Das Umsatzsteuergesetz steht im Internet unter gesetze-im-internet.de zur Verfügung. Die Liste der Gegenstände, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, können Sie unter gesetze-im-internet.de nachlesen.
Betriebsübergang: Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
Bei einem Betriebsübergang wird ein Betrieb oder ein Teil eines Betriebes auf einen anderen übertragen. Daraus ergeben sich auch Veränderungen für die betroffenen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können in diesem Zusammenhang das Arbeitsverhältnis wirksam mit einem Aufhebungsvertrag auflösen. Diese Vereinbarung muss jedoch darauf gerichtet sein, dass der Arbeitnehmer endgültig aus dem Betrieb ausscheidet. Das heißt, sie darf nicht nur dazu dienen, die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses zu unterbrechen. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugleich in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft übertritt. Demgegenüber ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dahingehend täuscht, dass der Betrieb stillgelegt werden solle und kein Betriebsübergang geplant sei (BAG, Az.: 8 AZR 349/06).

Mehr Informationen zu diesem Urteil erhalten Sie beim BAG unter juris.bundesarbeitsgericht.de.
Rating: Liquiditätscheck
Offiziell werden die Basel-II-Richtlinien zum 1. Januar 2007 eingeführt, doch die Banken wenden schon seit längerer Zeit Eigenkapitalrichtlinien bei der Kreditvergabe an, das so genannte Rating. Für ein gutes Rating ist unter anderem von Bedeutung, wie liquide ein Unternehmen ist. Ihre Liquidität können Unternehmer mit einer interaktiven Checkliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie überprüfen. Die "Liquiditätsvorschau" errechnet sofort online die Summe der "flüssigen Mittel". Dazu muss die Summe der verfügbaren Mittel und der Ausgaben eingegeben werden. Die interaktive Checkliste können Sie im pdf-Format unter existenzgruender.de ausfüllen.
Digitales Büro: Leitfaden zur elektronischen Aktenführung
Immer mehr Geschäftsprozesse werden auf digitalem Weg abgewickelt. Gleichzeitig müssen Unternehmer bestimmte Unterlagen aufbewahren. Bei der Archivierung und Dokumentation von Geschäftsprozessen kann eine elektronische Aktenführung (so genanntes Records Management) helfen. Was hinter diesem Begriff steckt und wie die elektronische Aktenführung umgesetzt werden kann, darüber informiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) mit einer neuen Broschüre.

Den Leitfaden "Records Management" können Sie als pdf-Dokument unter bitkom.org herunterladen.
Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge noch in diesem Jahr bezahlen
Alle Personen, die freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, sollten ihre Beiträge noch in diesem Jahr überweisen. Dadurch kann bares Geld gespart werden, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Beiträge für das Jahr 2006 könnten zwar noch bis zum 31. März 2007 überwiesen werden. Doch ab dem 1. Januar 2007 wird der erhöhte Beitragssatz auch für die Beiträge 2006 fällig - ohne dass der Beitragszahler dafür eine höhere Rente erhält. Der Mindestbeitrag steigt von 78 auf 79,60 Euro, der Höchstbetrag von 1.023,75 auf 1.044,75 Euro.

Mehr Informationen zur Pflicht- und freiwilligen Versicherung unter deutsche-rentenversicherung-bund.de.
Messen: Aktuelle Termine

10. bis 12. Januar 2007, Düsseldorf, PSI:
Internationale Fachmesse für Werbeartikel

10. bis 13. Januar 2007, Frankfurt/Main, Heimtextil:
Internationale Fachmesse für Heim- und Haustextilien

13. bis 16. Januar 2007, Hannover, DOMOTEX HANNOVER:
Weltmesse für Teppiche und Bodenbeläge

15. bis 20. Januar 2007, München, BAU:
Internationale Fachmesse für Baustoffe, Bausysteme, Bauerneuerung

15. bis 21. Januar 2007, Köln, imm cologne:
Internationale Möbelmesse

17. bis 20. Januar 2007, Salzburg/Österreich, AUTO-ZUM:
Internationale Fachmesse für Autowerkstatt- und Tankstellen-Ausstattung, KFZ-Ersatzteile, -Zubehör, chemische Erzeugnisse, Umwelttechnik

19. bis 28. Januar 2007, Berlin, Internationale Grüne Woche Berlin:
Ausstellung für Ernährungswirtschaft, Landwirtschaft und Gartenbau

20. bis 28. Januar 2007, Düsseldorf, boot-Düsseldorf:
Internationale Bootsausstellung

23. bis 27. Januar 2007, Basel/Schweiz, SWISSBAU:
Schweizer Baufachmesse

24. bis 28. Januar 2007, Frankfurt am Main, Beautyworld:
Internationale Fachmesse für Parfümerie-, Drogerie-, Kosmetik- und Friseurfachhandel

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Impressum
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Telefon +49 (0)89 5119-0
Fax +49 (0)89 5119-295
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
hwk-muenchen.de

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Heinrich Traublinger, MdL, und den Hauptgeschäftsführer Bernd Lenze vertreten.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
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